Teilnahme von Hilfsorganisationen an SV geschützten Prüfungen

Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,

Seit geraumer Zeit besteht mit dem Bundesfachdienstleiter der Hundestaffeln des DRK – Christoph Tiebel – Kontakt bzgl. einer Kooperation des BRK mit dem SV. Diese soll ermöglichen, den Gehorsamsteil in Form einer BH/VT für die Einsatzüberprüfung von Rettungshunden an unseren Prüfungen zu absolvieren. Bisher war für die Teilnahme an unseren Prüfungen eine Mitgliedschaft in einem FCI angeschlossenen Verband nötig.

Nach Rücksprache mit unserem SV Beauftragten für Spezialhundeausbildung Andreas Quint wurde in der SV Vorstandsitzung am 27. August 2024 eine Kooperationsvereinbarung für Hilfsorganisationen beschlossen. Diese beinhaltet, dass Mitglieder von Hundestaffeln vom BRK, THW oder FFW ohne FCI-Mitgliedschaft an einer SV geschützten Prüfung eine BH/VT ablegen dürfen.

Sollte in eurer OG hierzu eine Anfrage zur Teilnahme vorliegen oder aber ein Interesse in diesem Bereich füge ich den genauen Wortlaut der Vereinbarung unten an.

Zur Bestätigung der Prüfung kann angehängtes Formblatt verwendet werden, solange noch keine Formblätter des SV direkt gibt.

Für weiter Fragen fühlt euch aber frei mich zu kontaktieren.

Mit besten Grüßen
Johannes Summerer

Kooperationsverfahren:

1) Hundeführer der HIOS können ohne individuell den Nachweis der Mitgliedschaft innerhalb SV/VDH/FCI nachweisen zu müssen als Teilnehmer zu einer SV-Prüfung gemäß der gültigen Prüfungsordnung BH/VT und FCI/IRO IPO-R zugelassen werden.

2) Der Sachkundetest für die BH/VT wird innerhalb der HIOS erbracht und ist NICHT Bestandteil der Zulassung.

3) Zum Nachweis der Zugehörigkeit und zugleich als Prüfungsdokument dient das jeweilige Formblatt der HIOS. Dies wird vom Teilnehmer am Tag der Prüfung vorgelegt und auf diesem dokumentiert der SV-LR das jeweilige Prüfungsergebnis. Das ansonsten bei Teilnehmern außerhalb des SV übliche Verfahren der Prüfungseinzelbestätigung entfällt in diesen speziellen Fällen.

4) Die Teilnahmebestätigung/das Prüfungsergebnis stellt KEINE Zulassungs- oder Zuchtvoraussetzung im Sinne der SV/FCI/VDH Prüfungsordnungen oder unserer Zuchtordnung dar und gilt einzig zur internen Verwendung innerhalb der jeweiligen HIOS.

5) Für Mitglieder der HIOS, die auch ordentliches Mitglied in einem vom VDH/FCI prüfungsberechtigten Verein sind, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Bestätigung der Prüfungsergebnisse in der Leistungskarte/Bewertungsheft/Ahnentafel die Prüfung
auch in das jeweilige Dienstbuch der HIOS vom SV-LR bestätigt zu bekommen.

6) Für das SV-Pusch wird eine Teilnahmebescheinigung ähnlich dem Muster des DFV unter der AKZ-Bezeichnung HIOS integriert und vom amtierenden SV-LR bestätigt.