IGP

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Testprfung
LG Testprüfung

07. April 2024
SV-OG Hagelstadt/Höhenberg

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LGA

17./18. August 2024
SV-OG Weidhausen

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LG FH

28./29. September 2024
SV OG Kirchheim

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Bayerische FH Meisterschaft

10. November 2024
SV OG Kronach

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Teilnahmebedingungen zu LG-Veranstaltungen:

Link: Durchführungsbestimmungen LG-Ausscheidungs- und Siegerprüfung des SV

Teilnahmebedingungen LGA

Für die Teilnahme an der LGA (IGP) sind zwei IGP 3 Prüfungen nachzuweisen, bei zwei verschiedenen SV-Richtern mit jeweiliger Gesamtnote „Sehr gut“, TSB „ausgeprägt“ im Schutzdienst. Die Prüfungen müssen bei zwei verschiedenen Ortsgruppen abgelegt werden. Eine Heimprüfung ist möglich.

Für die Deutsche Jugend- und Juniorenmeister der LG 14 gelten die Sonderbestimmungen 10. 1. 8. (LGLeitfaden).

Hündinnen, die im Zeitraum der letzten LGA und der nächsten LGA nachweislich Welpen geworfen haben, benötigen nur eine Qualifikationsprüfung. Bezüglich der Zuchttauglichkeit der Hunde gelten die jeweils gültigen SV-Bestimmungen über die Siegerprüfung. Eine Quali-Prüfung zur LGA ist sofort nach Beendigung der jeweiligen LGA noch im gleichen Jahr für die LGA im folgenden Jahr gültig. Sollte bei der LGA die Gesamtnote „sehr gut“, TSB „ausgeprägt“ im Schutzdienst erreicht worden sein, kann diese Prüfung bereits als erste Qualifikationsprüfung angegeben werden.

Teilnehmer am Siebenländerwettkampf, die diese Prüfung bestehen, sind für die LGA in diesem Jahr startberechtigt. Teilnehmer der LG-Testprüfung mit mindestens der Gesamtnote „sehr gut“, TSB „ausgeprägt“ im Schutzdienst, sind ohne weitere Prüfung qualifiziert zur LGA.

Ist der Zweitplatzierte der FCIBundesqualifikation nicht für die BSP qualifiziert, darf er ohne weitere Prüfung zur LGA.

Alle weiteren Bedingungen sind den Durchführungsbestimmungen der Siegerprüfung zu entnehmen – Link siehe oben.

Teilnahmebedingungen LG-FH 1

Für die Teilnahme an der LG FH 1 sind zwei IFH 1 Prüfungen nachzuweisen, bei zwei verschiedenen SV–Richtern mit jeweiliger Gesamtnote „Sehr Gut“, wobei eine der zwei verlangten Prüfungen auswärts abgelegt sein muss.

Eine Qualifikationsprüfung zur LG FH 1 im Folgejahr, ist sofort ab Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung im Vorjahr anzuerkennen. Sollte bei der LG FH 1 ein „SG“ erreicht worden sein, ist ein weiteres „SG“ im folgenden Jahr nachzuweisen.

Sollte das Team sich zur Bayerischen FH qualifiziert und diese mit einem „SG“ erfolgreich bestanden haben, so wird für die Teilnahme im Folgejahr keine weitere Qualifikation benötigt.

Hündinnen, die im Zeitraum der letzten LGA und der nächsten LGA nachweislich Welpen geworfen haben, benötigen nur eine Qualifikationsprüfung.

Bei Punktgleichheit qualifiziert sich der ältere Hund.

Teilnahmebedingungen LG-FH 2

Für die Teilnahme an der LG FH 2 sind zwei FH 2 Prüfungen nachzuweisen, bei zwei verschiedenen SV–Richtern mit jeweiliger Gesamtnote „Sehr gut“, wobei eine der zwei verlangten Prüfungen auswärts abgelegt sein muss. Eine Qualifikationsprüfung zur LG FH 1 im Folgejahr, ist sofort ab Meldeschluss der jeweiligen Veranstaltung im Vorjahr anzuerkennen.

Sollte bei der LG FH 2 ein „SG“ erreicht worden sein, ist ein weiteres „SG“ im folgenden Jahr
nachzuweisen. Hat sich das Team zur Bundes-FH qualifiziert und diese mit einem „SG“ erfolgreich bestanden, so wird für die Teilnahme im Folgejahr keine weitere Qualifikation benötigt. Die Teilnehmerzahl an der LG-FH 2 wird auf 16 Hunde begrenzt. Gehen mehr als 16 Meldungen ein, ist die höhere Qualifikation entscheidend. Bei Punktgleichheit gilt die Anzahl mit „V“ abgelegter weiterer Prüfungen aus dem Qualifikationsjahr.

Hündinnen, die im Zeitraum der letzten LGA und der nächsten LGA nachweislich Welpen geworfen haben, benötigen nur eine Qualifikationsprüfung.

Bei Punktgleichheit qualifiziert sich der ältere Hund.

Zur Bundes- FH – Prüfung qualifiziert sich der Sieger. Die evtl. weiteren Platzierten wenn Sie mindestens ein „SG“ an der LG FH 2 erreicht haben.

Vorbemerkung 7 - Länderwettkampf

Für die Durchführung der internationalen Freundschaftsbegegnung (7 – Länderkampf
) der SV – Landesgruppen Bayern – Nord, Bayern – Süd, Hessen, Baden und Württemberg sowie der Schäferhundevereine Österreichs und der Schweiz wurden nachstehend aufgeführte Richtlinien erarbeitet:

a.) Wettkampfbestimmungen:

Vorführung nach IGP 3. Die Veranstaltung wird als Prüfung
geschützt und in die Beurteilungs- und Bewertungshefte bzw. Leistungsnachweise eingetragen. Je Verein bzw. Landesgruppe nehmen maximal sechs Teilnehmer teil. Es erfolgt Einzel- und Mannschaftswertung, wobei die jeweils vier bestplazierten Hunde die Mannschaft bilden. In allen drei Abteilungen erfolgt sofortige Punktebekanntgabe.

b.) Organisatorisches:

Die internationale Freundschaftsbegegnung erfolgt im turnusmäßigen Wechsel der Austragungsländer bzw. -Gruppen nach einem gesondertem Plan, der Aufschluss gibt über die Reihenfolge der Berücksichtigung der einzelnen Austragenden, sowie über den Einsatz von Richtern, Schutzdiensthelfern und Fährtenlegern. Es obliegt den zuständigen Vereinen bzw. Landesgruppen die jeweils auf sie zutreffenden Mitarbeiter ( Richter, Helfer und Fährtenleger ) zu berufen und diese rechtzeitig dem Veranstalter zu melden.

LG-Qualifikationsprüfung zum Siebenländerwettkampf und zur SV-Bundes-FCI (Testprüfung)

Teilnahmebedingungen:

Die ersten 20 Hunde der letzten LGA sind startberechtigt (ohne extra Einladung). Zehn weitere Hunde können sich durch eine SV-Prüfung nach Beendigung der LGA bei einem SV-Richter qualifizieren. Im Schutzdienst muss ausgeprägt erreicht werden. Wenn nicht alle 20 LGA-Teilnehmer starten, können sich mehr als 10 Hundeführer zusätzlich qualifizieren, aufgefüllt wird auf 30 Starter. Dabei entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl bei mehr als 10 Bewerbungen. Für den Deutschen Jugend- und Juniorenmeister der LG 14 gelten die Sonderbestimmungen 10. 1. 8. 12.)

Als Teilnehmer zum Siebenländerwettkampf werden Platz 3 – 8 der Testprüfung gemeldet (ausgeprägt im Schutzdienst ist Voraussetzung). Von der LG-Testprüfung und dem Siebenländerwettkampf (beide Prüfungen zusammengezählt) ist der beste Teilnehmer über das Kontingent der LG 14 für die Bundessiegerprüfung qualifiziert (jeweils TSB „ausgeprägt“ im Schutzdienst).

Als Teilnehmer zur SVFCI-Bundesqualifikation werden Platz 1 bis 2 des Testkampfes gemeldet. Platz 2 von Testprüfung und Siebenländerwettkampf kann zur SV-FCI Bundesqualifikation. Der beste Teilnehmer der LG 14 auf der SV-FCI-Bundesqualifikation hat sich über das Kontingent der LG 14 für die Siegerprüfung qualifiziert.
Ist der beste Teilnehmer der LG 14 auf der SV-FCI- Bundesqualifikation unter den Startern, die über das SV-Kontingent zur BSP gemeldet, so erhält der Nächstplatzierte der LG 14 den Startplatz an der BSP über das Kontingent der LG 14.

Verwirkt der durch den SV gemeldete Teilnehmer der LG14, aus welchen Gründen auch immer, seinen Startplatz auf der VDH-Deutschen Meisterschaft, so muss dieser sich über die Landesgruppenausscheidung neu qualifizieren.

Formulare zur Anmeldung und Teilnahmebestätigung der Übungsleiterlizenz:

Weitere Details zur Übungsleiterlizenz

Alljährlich findet eine Schulung für neue Übungsleiter (Ausbildung, Zucht, Agility, Rettungshund und Obedience) in den Teilen 1, 2 und 4 (Theorie), die für alle Übungsleiterarten identisch ist, statt. Der praktische Teil = LG Ausbildungstag wird von amtierenden Lehrhelfern abgehalten. Örtlichkeiten und Termine werden auf die entsprechenden Bezirke in Bayern-Nord durch den Ressortverantwortlichen aufgeteilt.

Vorgehensweise Übungsleiterlizenz „Neuerwerb“

1. Formular (Anmeldung zum Neuerwerb link) ausdrucken, ausfüllen und an LG-Kassenwart übersenden.

2. Überweisung der Lizenzkosten von 30,00 Euro an die Landesgruppe. Alternativ kann dieser Betrag auch auf der ZW- und AW-Tagung direkt beim Landesgruppen Kassenwart beglichen werden.

3. Teilnahme an

Teil 1: Allgemeiner Teil

  • Psychologische Grundlagen
  • Versicherungen rund um den Hund
  • Erste Hilfe beim Hund
  • Rechtlich Grundlagen, Struktur des SV

Teil 2: Kynologische Grundlagen

  • Das Wesen des Hundes
  • Zucht und Aufzucht
  • Ernährung und Gesundheit
  • Anatomie des Deutschen Schäferhundes

Teil 4: Fachteil Ausbildung

  • Übungsleiter Ausbildung: Aufgaben, Rechte, Pflichten
  • Basisausbildung
  • Schutz- und Fährtenhundausbildung

praktischer Teil – siehe Punkt 4

Die Theorieteile finden immer am Karfreitag des jeweiligen Jahres statt. Spezialisierte Experten werden hier Fachvorträge referieren. Im Anschluss, gibt es dann eine Sachkundeprüfung.

Inhalte der Sachkundeprüfung können unter mein-sv/infothek/sv-akademie im Handbuch der Kynologie eingesehen werden.

4. Jeder Teilnehmer muss sich bei der ausrichtenden Ortsgruppe für den praxisteil Anmelden. Die ausrichtende Ortsgruppe trägt die Teilnehmer in folgende (Teilnehmerliste Link) ein und übergibt diese dann dem entsprechenden Lehrhelfer, welcher den LG Ausbildungstag durchführt.

5. Am Ende dieser Veranstaltung wird dann das ausgefüllte Formular (Link Teilnahmebestätigung LG Ausbildungstag) + Zahlungsnachweis vom Lehrhelfer unterschrieben. Diese Formulare werden durch die ausrichtende Ortsgruppe gesammelt und an den 2. Ausbildungswart gesendet.

Am Ende dieser Veranstaltung wird dann das ausgefüllte Formular (Link Teilnahmebestätigung LG Ausbildungstag) + Zahlungsnachweis vom Lehrhelfer unterschrieben. Diese Formulare werden durch die ausrichtende Ortsgruppe gesammelt und an den 2. Ausbildungswart gesendet.

Vorgehensweise Übungsleiter „Verlängerung“

1. Formular (Anmeldung zum Verlängerung link) ausdrucken, ausfüllen und an LG-Kassenwart übersenden

2. Überweisung der Lizenzkosten von 15,00 Euro an die Landesgruppe. Alternativ kann dieser Betrag auch auf der ZW- und AW-Tagung direkt beim Landesgruppen Kassenwart beglichen werden.

3. Teilnahme an Praktischer Teil – LG Ausbildungstag

Jeder Teilnehmer muss sich bei der ausrichtenden Ortsgruppe für den praxisteil Anmelden. Die ausrichtende Ortsgruppe trägt die Teilnehmer in folgende (Teilnehmerliste Link) ein und übergibt diese dann dem entsprechenden Lehrhelfer, welcher den LG Ausbildungstag durchführt.

4. Am Ende dieser Veranstaltung wird dann das ausgefüllte Formular (Link Teilnahmebestätigung LG Ausbildungstag) + Zahlungsnachweis vom Lehrhelfer unterschrieben. Diese Formulare werden durch die ausrichtende Ortsgruppe gesammelt und an den 2. Ausbildungswart gesendet.

Nach erfolgreicher Teilnahme am LG Ausbildungstag, wird die Teilnahmebestätigung bei der HG eingereicht. Diese verlängert dann im Anschluss die Lizenz des jeweiligen Mitglieds

Weitere Hinweise:

  • Die Teilnahme an der Zucht- und Ausbildungswartetagung ist mehr oder weniger für jeden, sei Neuerwerb oder Verlängerung, verpflichtend.
  • Besucher eines LG-Ausbildungstages, haben der Ortgruppe 15,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag wird durch die Ortsgruppe gesammelt und auf der (Teilnehmerliste link) dokumentiert. Der Gesamtbetrag wird hier dann durch die Ortsgruppe eigenständig auf das Konto der Landesgruppe mit dem Verwendungszweck: LG-Ausbildungstag „OG“ und „Datum“ überwiesen. Mitglieder der ausrichtenden Ortsgruppe sind von dieser Regelung ausgenommen.

Weitere Infos: